Wiederholte Diskriminierungserfahrungen wirken oft stark belastend. Nehmen Sie die Situation ernst und holen Sie sich Unterstützung. BASF duldet keine Diskriminierung oder Belästigung. Dies ist sowohl im Verhaltenskodex als auch in der BV Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz festgehalten. Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, Sie vor sexueller Belästigung zu schützen.
Kommission Partnerschaftliches Verhalten: Sie besteht aus jeweils zwei Vertreter/innen des Unternehmens und zwei Betriebsratsmitgliedern. Hier können Sie sich insbesondere über Beratungs- und Handlungsmöglichkeiten informieren. Sie können Ihr Anliegen bei jedem Mitglied der Kommission mündlich, per E-Mail oder schriftlich einreichen. Die Gespräche werden vertraulich behandelt. E-Mail: partnerschaftliches-verhalten@basf.com oder per persönlichem Kontakt mit einem Mitglied der Kommission.
Sozial- und Lebensberatung der BASF Stiftung: Dort wird Betroffenen dabei geholfen, über das Erlebte zu sprechen und nächste geeignete Schritte festzulegen. Falls gewünscht, begleiten die Beraterinnen und Berater Sie auch während des Beschwerdeprozesses. Alle Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Tel.: +49 621 60-45593, E-Mail: sozialberatung@basf.com
Zuständiger Betriebsrat/Vertrauenspersonen
Wenn Sie sich außerhalb der BASF beraten lassen möchten, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.
Antidiskriminierungsstelle - Kontaktformular
Fachstelle Antidiskriminierungsberatung – Startseite
BASF SE-Mitarbeitende finden im Intranet weiterführende Informationen und Links zu Anlaufstellen im Unternehmen. [Achtung der Link funktioniert nur auf BASF-Geräten.]
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihrer Beschwerde nachgegangen wird. Jeder Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist individuell und bedarf einer objektiven, dem Einzelfall angepassten Sachverhaltsaufklärung. Nach Ermittlung des Sachverhalts entscheiden die Fachstellen (z. B. Compliance, Arbeitsrecht, Führungskraft, HR Business Partner und ggf. Betriebsrat) über die angemessene Konsequenz und informiert die betroffenen Parteien über den Ausgang und Abschluss des Verfahrens unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen.
Nach der Beschwerde:
Diskriminierungen und sexuelle Belästigungen können negative Auswirkungen auf das eigene psychische Wohlbefinden haben - auch nach der Beendigung des offiziellen Beschwerdeprozesses. Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die Sozial- und Lebensberatung der BASF Stiftung.