Anmeldung (BASF intern)

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Anmeldung (BASF intern und extern)

Hier steht Ihnen die Multifaktor-Anmeldung mittels Smartcard, Hello4Business und weiteren sicheren Anmeldemethoden zur Verfügung.

Als BASF-Interner, auch ge-onboardete Dienstleister mit Werksausweis und BASF-Useraccount, verwenden Sie bitte die vorhandenen Anmeldemöglichkeiten.

Sollten Sie als Externer bisher keinen Zugang zu einer der vorhandenen Anmeldemethoden besitzen, können Sie über die Startseite in der Grünen Box "Login/Registrierung" mit dem Formular "Zugang für Externe ohne BASF Account" einen Zugang beantragen.

Auf der Startseite finden Sie auch weitere Links mit Hilfen für die Beantragung bzw. Nutzung des Zugangs.

Folgende Handlungsoptionen haben Sie:

Jeder Mensch reagiert anders auf Diskriminierung oder Belästigung. Deshalb gibt es keine Verhaltenstipps, die für alle gleich umsetzbar sind. Für Betroffene ist es oft schwer, den ersten Schritt zu gehen und sich zur Wehr zu setzen.  

Dabei gibt es keine Rechtfertigung für respektloses Verhalten. Nehmen Sie den Vorfall ernst. Suchen Sie die Schuld nicht bei sich! 

  • Prüfen Sie, ob Sie Ihrem Kollegen eine Rückmeldung über sein/ihr Verhalten geben möchten. Führen Sie dieses Gespräch aber nur, wenn Sie sich psychisch und situativ sicher fühlen. Bereiten Sie das Gespräch vor (gern auch mit Unterstützung der Sozial- und Lebensberatung). Folgende Fragen können dabei helfen:

    1. Was hat mich genau gestört/verletzt?
    Aussage/ Verhalten konkret benennen, nicht die Person bewerten 
    2. Wie ging es mir damit? Ich- Botschaften 
    3. Fordern Sie eine Änderung des Verhaltens
    4. Kündigen Sie Konsequenzen an, falls sich das Verhalten nicht ändert 
  • Dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen/ Vorfälle: 
    Wer war beteiligt? 
    Datum/Uhrzeit/Ort?
    Was wurde gesagt/getan? 
    Gab es Zeugen? 
  • Holen Sie sich ggf. weitere Unterstützung bei Kollegen/innen,
    Führungskräften und/oder beim Betriebsrat.
  • Nutzen Sie das vertrauliche Beratungsangebot

 

Folgende vertrauliche Beratungsstellen stehen Ihnen zur Verfügung:

Kommission Partnerschaftliches Verhalten: Die Kommissionbesteht aus jeweils zwei Vertreter/innen des Unternehmens und zwei Betriebsratsmitgliedern. Hier können Sie sich insbesondere über Beratungs- und Handlungsmöglichkeiten informieren. Sie können Ihr Anliegen bei jedem Mitglied der Kommission mündlich, per E-Mail oder schriftlich einreichen. Die Gespräche werden vertraulich behandelt. E-Mail: partnerschaftliches-verhalten@basf.com oder per persönlichem Kontakt mit einem Mitglied der Kommission.

Sozial- und Lebensberatung der BASF Stiftung: Dort wird Betroffenen dabei geholfen, über das Erlebte zu sprechen und nächste geeignete Schritte festzulegen. Falls gewünscht, begleiten die Beraterinnen und Berater Sie auch während des Beschwerdeprozesses. Alle Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Tel.: +49 621 60-45593, E-Mail: sozialberatung@basf.com

Zuständiger Betriebsrat/Vertrauenspersonen

Wenn Sie sich außerhalb der BASF beraten lassen möchten, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

Antidiskriminierungsstelle - Kontaktformular
Fachstelle Antidiskriminierungsberatung – Startseite

BASF SE-Mitarbeitende finden im Intranet weiterführende Informationen und Links zu Anlaufstellen im Unternehmen. [Achtung der Link funktioniert nur auf BASF-Geräten.] 

Wenn Sie eine offizielle Beschwerde einreichen wollen, stehen Ihnen die folgenden Stellen zur Verfügung:

  • Ihre zuständige Führungskraft
  • Die Compliance Organisation. Ihren Bereichskontakt finden Sie im Intranet. Sie können sich (auch anonym) an die Compliance Hotline telefonisch (Tel.: 0800 7142128) oder online basf.ethicspoint.com wenden.

    BASF duldet keine Diskriminierung oder Belästigung. Dies ist sowohl im Verhaltenskodex als auch in der BV Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz festgehalten. Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, Sie vor Diskriminierung und Belästigung zu schützen.

    BASF SE-Mitarbeitende finden im Intranet weiterführende Informationen und Links zu Anlaufstellen im Unternehmen. [Achtung der Link funktioniert nur auf BASF-Geräten.] 

Ich habe mich beschwert – was passiert nun?

Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihrer Beschwerde nachgegangen wird. Jeder Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist individuell und bedarf einer objektiven, dem Einzelfall angepassten Sachverhaltsaufklärung. Nach Ermittlung des Sachverhalts entscheiden die Fachstellen (z. B. Compliance, Arbeitsrecht, Führungskraft, HR Business Partner und ggf. Betriebsrat) über die angemessene Konsequenz und informiert die betroffenen Parteien über den Ausgang und Abschluss des Verfahrens unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen.   

Nach der Beschwerde: 

Diskriminierungen und sexuelle Belästigungen können negative Auswirkungen auf das eigene psychische Wohlbefinden haben - auch nach der Beendigung des offiziellen Beschwerdeprozesses. Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die Sozial- und Lebensberatung der BASF Stiftung wenden.  

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